
Beglaubigung, beglaubigte Kopie: Eine Beglaubigung ist eine rechtliche Bestätigung eines Schriftstückes. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, öffentliche Sparkassen (die ein Dienstsiegel führen), Schulen, Kirchen, die Stadtverwaltung, das Rathaus, Notare, nicht aber Rechtsanw...
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